Versorgungsausgleich

Die Rentenansprüche, die beide Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet haben, sind am Ende zu teilen. Das geschieht in der Regel durch die jeweiligen Rententräger. Aber eine andersartige Regelung ist möglich, sofern es dem Wunsch der Eheleute entspricht. Sofern kein Ehevertrag  geschlossen wurde, wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren festgesetzt.