Bevollmächtigung durch den/ die Mandanten/in, mit der Bitte, den Auszug des Familienbuches an die Kanzlei zu leiten.
Entwurf des Scheidungsantrags
Übersendung des Scheidungsentwurfs an den/die Mandanten/in zwecks Überprüfung
Rückmeldung des/der Mandanten/in, ob Änderungen gewünscht werden.
Erstellung des Scheidungsantrags unter Berücksichtigung der gewünschten Änderungen und Einreichen des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht
Mitteilung der Höhe des Gerichtskostenvorschusses durch das Familiengericht. Diese wird mit der Bitte um direkte Zahlung an die Mandantschaft weitergeleitet.
Die Mandantschaft leitet das Versorgungsformular ausgefüllt an das Familiengericht.
Scheidungstermin: Unter Anwesenheit der Eheleute und der Anwältin spricht das Familiengericht nach vorheriger Nachfrage, ob die Ehe gescheitert ist, die Ehescheidung aus.