Ablauf einer Scheidung

  • Beratungsgespräch
  • Bevollmächtigung durch den/ die Mandanten/in, mit der Bitte, den Auszug  des Familienbuches an die Kanzlei zu leiten.
  • Entwurf des Scheidungsantrags
  • Übersendung des Scheidungsentwurfs an den/die Mandanten/in zwecks Überprüfung
  • Rückmeldung des/der Mandanten/in, ob Änderungen gewünscht werden.
  • Erstellung des Scheidungsantrags unter Berücksichtigung der gewünschten Änderungen und Einreichen des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht
  • Mitteilung der Höhe des Gerichtskostenvorschusses durch das Familiengericht. Diese wird mit der Bitte um direkte Zahlung an die Mandantschaft weitergeleitet.
  • Die Mandantschaft leitet das  Versorgungsformular ausgefüllt an das Familiengericht.
  • Scheidungstermin: Unter Anwesenheit der Eheleute und der Anwältin spricht  das Familiengericht nach vorheriger Nachfrage, ob die Ehe gescheitert ist, die Ehescheidung aus.