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- Bevollmächtigung durch den/ die Mandanten/in, mit der Bitte, den Auszug des Familienbuches an die Kanzlei zu leiten.
- Entwurf des Scheidungsantrags
- Übersendung des Scheidungsentwurfs an den/die Mandanten/in zwecks Überprüfung
- Rückmeldung des/der Mandanten/in, ob Änderungen gewünscht werden.
- Erstellung des Scheidungsantrags unter Berücksichtigung der gewünschten Änderungen und Einreichen des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht
- Mitteilung der Höhe des Gerichtskostenvorschusses durch das Familiengericht. Diese wird mit der Bitte um direkte Zahlung an die Mandantschaft weitergeleitet.
- Die Mandantschaft leitet das Versorgungsformular ausgefüllt an das Familiengericht.
- Scheidungstermin: Unter Anwesenheit der Eheleute und der Anwältin spricht das Familiengericht nach vorheriger Nachfrage, ob die Ehe gescheitert ist, die Ehescheidung aus.